Jede Zuwendung braucht gem. §3 Nr. 34 EStG einen Rechnungs- und Leistungsbeleg, einen namentlichen Bezug auf den Mitarbeiter und einen Nachweis der Qualifikationen des Gesundheitsabieters - diese Dokumentation übernehmen wir lohnsteuerprüffähig für unsere Unternehmenskunden!
- inklusive aller kaufmännischen Belege mit Einzelaufstellung der Mitarbeiterguthaben
- inklusive Jahresendabrechnung je Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung
- Und: Nicht verbrauchtes Ticketguthaben wird erstattet oder für das Folgejahr umgebucht!
Die mit dem Gesundheitsticket bezahlbaren Leistungen und Anbieter entsprechen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen nach § 3 Nr. 34 EStG i.V.m. §§20 Abs. 1, 20 a SGB V.
Vorträge, Schulungen, Gesundheitstage... Wir gestalten diese Events nach Ihren Vorstellungen aktiv mit!
Gern kommen wir in Ihr Unternehmen und bereichern Ihre Gesundheitsprogramme auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt aktiv mit!
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